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Archive für 8.12.2010

1881 - Geheimvertrag zwischen Österreich-Ungarn und Serbien

Geheimvertrag zwischen Österreich-Ungarn und Serbien

Österreich-Ungarn und Serbien um 1899
Als Geheimvertrag zwischen Österreich-Ungarn und Serbien oder auch Geheime Konvention wird das 1881 aus einem Handelsvertrag (6. Mai) und einem Bündnisvertrag (28. Juni) bestehende Vertragswerk bezeichnet, welches mehrere geheime Zusatzklauseln enthielt. Mit dem Geheimvertrag erkannte 

Serbien Serbien 

faktisch dieSuzeränität Österreich-Ungarns an.
Vorgeschichte 
Serbien wandte sich aus Enttäuschung über die russische 

Frieden_von_San_Stefano Frieden_von_San_Stefano 

dem Kaiserhaus Österreich als Verbündeten zu und stellte seine nationalen Ansprüche auf 

Bosnien Bosnien 

und 

Herzegowina Herzegowina

vorläufig zurück. Mit dem Abschluss eines Handelvertages am 21. April 1881 sollte Serbien für zwei Jahrzehnte zu einem wirtschaftlichen Nebenland der Donaumonarchie werden. Fast 90 % des Exports und 70 % des Imports wurde mit Österreich-Ungarn abgewickelt.
Vertragswerk 
Der politische Geheimvertrag vom 28. Juni 1881 gestand Österreich-Ungarn weitgehende Vorrechte in der Bestimmung der serbischen Außenpolitik zu. So durfte Serbien keine Verträge mit anderen Staaten ohne vorherige Zustimmung der Donaumonarchie abschließen. Ebenso verpflichtete sich Serbien zum Ausbau einer Eisenbahnstrecke von 

Belgrad Belgrad 

Richtung 

Sofia Sofia 

und 

Istanbul Istanbul 

sowie zur Regulierung der 

Donau Donau 

um das 

Eisernes_TorEisernes_Tor 

für die Schiffsfahrt. Im Gegenzug würde Österreich-Ungarn Serbien auf internationaler Ebene unterstützen. Die Anerkennung Serbiens als Königreich durch die Großmächte 1882 wurde mit Hilfe der österreichisch-ungarischen Diplomatie erwirkt. Serbien verpflichtete sich auf mindestens zehn Jahre, keine territoriellen Ansprüche auf Bosnien, die Herzegowina und dem 

Sandschak_Novi_Pazar Sandschak_Novi_Pazar 

zu stellen. Im Gegenzug hätte es, soweit im Interesse der Donaumonarchie, freie Hand im Süden gegenüber dem 

Osmanisches_ReichOsmanisches_Reich 

bzw. 

Mazedonien Mazedonien 

und 

Bulgarien Bulgarien 

.
Innenpolitisch verpflichtete sich Serbien, auf seinem Territorium keine gegen Österreich-Ungarn gerichtete großserbische oder panslawistische Propaganda zuzulassen. Nach Bekanntwerden des Vertrags in Serbien regte sich dagegen erheblicher Widerstand in russophilen Kreisen, was auch zum Aufstieg der 

Radikale_Volkspartei Radikale_Volkspartei

zur stärksten Partei bei den Wahlen im Jahr 1883 beitrug.
Folgen 
Auf die militärischen Klauseln gestützt, beschloss Serbiens König Milan I., sich für zugunsten Österreichs zurückgestellten Territorialansprüche auf Kosten bulgarischer Gebiete zu kompensieren, 1885 begann einSerbisch-Bulgarischer Krieg. Wiener Banken gewährten Serbien Kriegskredite, und Interventionsdrohungen Wiens an Sofia retteten Serbien vor der Niederlage, der Frieden mit Bulgarien wurde auf der Grundlage des Status quo ante geschlossen.
Epilog 
1887, nach der russischen Einmischung in die bulgarische Thronfolge und einem erfolglosen Attentat auf den serbischen König Milan, wurde der Geheimvertrag um eine Klausel erweitert, wonach Österreich-Ungarn ebenfalls die Interessen der Dynastie des Hauses Obrenović sowohl im serbischen Inland wie auch im Ausland wahren würde.
Der Geheimvertrag endete 1903 mit dem Mord am Königspaar Alexander Obrenović und 

Draga_Lunjevica Draga_Lunjevica 

und der Inthronisierung von Peter I. Karađorđević als neuen König Serbiens. Trotz seiner vertraglichen Verpflichtungen zum Schutz der gestürzten Dynastie intervenierte Österreich-Ungarn nicht.

Literatur 

  • Edgar Hösch: Geschichte der Balkanländer, Auf dem Weg zum Nationalstaat. Verlag C.H. Beck München, 1988
  • Holm Sundhaussen: Geschichte Serbiens. Böhlau Verlag, Wien, Köln, Weimar, 2007 (S. 199/200)

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